Leitbild

Die Einrichtungsleitung verpflichtet sich gegenüber Patienten, Vertragspartnern und Behörden alle Tätigkeiten und Dienstleistungen wie Ärztliche Versorgung und Behandlung Diagnostik und Therapien, allgemeine und individuelle Patientenbetreuung in allen Phasen der Leistungserbringung in hoher Qualität und nach den gesetzlichen Vorschriften durchzuführen.

Zu den Aufgaben aller Bereiche gehört die Förderung des Qualitätsbewusstseins im Dienste des Patienten. Die Leitungsebene und Ressortleitungen sind angehalten, dieses Qualitätsbewusstsein stetig zu steigern. Qualitätsverbesserungen bezüglich aller Tätigkeiten müssen ein kontinuierlicher Prozess sein. Sie müssen planmäßig und systematisch begonnen und verfolgt werden. Dies gilt für alle Bereiche des Unternehmens. Für die Erfüllung der wichtigen Aufgaben werden alle Mitarbeiter jederzeit zielgerecht informiert und geschult. Die Aus- und Weiterbildung ist danach zu beurteilen, in welchem Maße sie dem Patienten, dem Qualitätsfortschritt der Abläufe und dem Qualitätsbewusstsein dient.

Die Geschäftsleitung stellt alle notwendigen materiellen Voraussetzungen hierfür zur Verfügung.