Prävention der gesetzlichen Krankenkassen
Prävention bedeutet vorbeugen. Der Gesetzgeber verpflichtet die Krankenkassen zur Primärprävention (§ 20 SGB V) um des Gesundheitszustandes zu verbessern und Krankheit zu vermeiden. Im Allgemeinen spricht man auch von Gesundheitskursen.
Die Krankenkassen bezuschussen in der Regel 2 Präventionskurse pro Jahr. Der Zuschuss ist von den Krankenkassen in unterschiedlicher Höhe. Wieviel Ihre Kasse beisteuert erfahren Sie hier:

Es ist keine ärztliche Verordnung nötig
- Sie werden von qualifizierten Kursleitern betreut
- Teilweise Möglichkeit von Prämien durch Eintrag ins Bonusheft
- Wiederholte Teilnahme möglich
Teilnahmevoraussetzungen
- Keine akute Erkrankung. Die Prävention stellt kein Therapieersatz dar.
- 80% Teilnahme an den Kurseinheiten
Kursangebote finden Sie hier: Flyer
Ansprechpartner, Prävention gesetzliche Krankenkassen
Franziska Heyne, Steve Wehle
Sprechzeiten:
Montag 13-15 Uhr,
Dienstag 13:30 – 15:30
Telefon: (03328) 33 12 10 – 142