Deutsche Rentenversicherung


Wunsch – und Wahlrecht des Patienten nach § 8 SGB IX

Der Wunsch auf eine ambulante Durchführung einer medizinischen Rehabilitationsmaßnahme (die gesetzliche Vorgabe lautet: ambulant vor stationär) sollte im Antrag geäußert und durch die Angabe der gewünschten Einrichtung formlos oder auf dem Formular „Wunsch- und Wahlrecht des Patienten nach § 8 SGB IX“ verdeutlicht werden.


Gesetzliche Krankenkassen

Muster 61:
Für die Antragstellung einer medizinischen Rehabilitation über die gesetzlichen Krankenkassen (gilt für die meisten Pat., die nicht mehr im erwerbsfähigen Alter sind) füllt ihr behandelnder Arzt das Musterformular 61 aus. Liegt die Zuständigkeit bei einem anderen Kostenträger (z. B. Dt. Rentenversicherung oder einer Unfallkasse) werden Sie auf die entsprechende Antragstellung verwiesen.