Die Anschlussheilbehandlung (AHB) ist eine Rehabilitationsmaßnahme, die im unmittelbaren zeitlichen Anschluss an eine Krankenhausbehandlung oder eine ambulante Operation erfolgt. Sie beginnt in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach der Entlassung, möglichst jedoch direkt im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt. Bei medizinischer Notwendigkeit ist auch ein verzögerter Beginn möglich. Die Dauer beträgt üblicherweise 3 Wochen, bzw. 15 Behandlungstage. Eine Verlängerung ist bei medizinisch-therapeutischer Notwendigkeit möglich.

Die Kostenübernahme durch einen Sozialversicherungsträger erfolgt unter Berücksichtigung der AHB-Indikationsliste. Die Anschlussheilbehandlung muss von den behandelnden Krankenhausärzten eingeleitet werden und wird in der Regel über den Sozialdienst des Krankenhauses organisiert. Nach der Entlassung ist es für niedergelassene Ärzte nur in Ausnahmefällen möglich, eine Anschlussheilbehandlung zu begründen. Sprechen Sie auf jeden Fall frühzeitig Ihren Krankenhausarzt auf eine AHB an und nennen Sie ggf. Ihre Wunscheinrichtung.

Persönliche und medizinische Voraussetzungen sind eine ausreichende Mobilität und Selbsthilfefähigkeit (Waschen, Anziehen, Essen, Toilettengang) des Patienten. Außerdem sollte dieser reisefähig sein, ein Patiententransport ist in entsprechenden Ausnahmefällen möglich.

Ziele einer Anschlussheilbehandlung sind, verloren gegangene Funktionen oder Fähigkeiten wiederzuerlangen oder auszugleichen sowie Voraussetzungen für eine erfolgreiche berufliche, soziale und private Integration zu schaffen.

Ist die AHB eine Leistung der Krankenkasse, müssen Patienten ab 18 Jahren 10,- € pro Tag für maximal 28 Tage im Kalenderjahr zahlen. Ist sie eine Leistung des Rentenversicherungsträgers ist sie bei einer ganztägig ambulanten Durchführung zuzahlungsfrei.